Behandlungskosten
Privatversicherte
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen einer privaten Liquidation und entspricht der üblichen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen übernehmen je nach Vertrag die Behandlungskosten.
Am besten informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen normalerweise erstattungsfähig sind.
Grundsätzlich gilt: Vertragspartner des Heilpraktikers bzw. des Arztes ist der Patient und seine Krankenkasse.
Selbstzahler
(Stand 03/2015, Änderungen vorbehalten)
Erste Untersuchung mit Anamnese (und Blutentnahme) 80 € (120 €)
jede weitere Untersuchung (je nach Aufwand) 40 € - 50 €
Kinder bis 18 Jahre und Studenten 30 €
Kinder am kid´s day ( bis 15 Jahre) 10 €
Die Leistungen richten sich je nach Aufwand und oder Materialverbrauch.